Haushüter buchen und Steuern sparen

Seit dem 01.04.2003 zählen Haushüter-Dienstleistungen zu den haushaltsnahen Beschäftigungen. Sie können daher im Rahmen des Mini-Job Gesetzes steuermindernd geltend gemacht werden. Danach dürfen 20 % der Aufwendungen, maximal 600,- Euro jährlich von der Einkommensteuer abgezogen werden.